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Innerhalb von neun Monaten nach der Bekanntmachung der Erteilung des europäischen Patents kann jedermann gegen die Erteilung Einspruch erheben. Eine Beschwerde gegen Entscheidungen der Prüfungs- und Erteilungsabteilungen des Europäischen Patentamts können bei den Beschwerdekammern eingelegt werden.