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Geschmacksmusterrecht

GeschmacksmusterForm- und Farbegestaltungen mit De


Das Geschmacksmuster gibt das Recht anderen zu verbieten das gleiche Design ohne Ihre Zustimmung zu benützen. Das Verbietungsrecht umfasst die Herstellung, das Anbieten, die Veräußerung oder die Ein- und Ausfuhr des geschützten Designs.

Der Geschmacksmusterschutz wird für fünf Jahre erteilt und ist maximal fünf mal um fünf Jahre, also 25 Jahre insgesamt, verlängerbar.

Das deutsche Geschmacksmuster gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland, für internationale Geschmacksmuster gibt folgende Möglichkeiten:
- das Gemeinschaftsgeschmacksmuster,
- ein internationales Geschmacksmuster oder
- nationale Geschmacksmuster in ausländischen Staaten.