Sie sind hier: Kosten
Zurück zu: Startseite
Allgemein:
Kontakt
Impressum
Kosten
Der Patentanwalt arbeitet kostenbewußt!
Patentanwälte treffen für Ihre Beratungstätigkeiten eine Honorarvereinbarung mit Ihren Auftraggebern. Für Beratungstätigkeiten im Gewerblichen Rechtsschutz wird grundsätzlich ein Stundenhonorar vereinbart mit Verwaltungspauschalen. Ihr Vorteil hierbei: Sie erhalten eine minutengenaue Abrechnung, auf der Sie jede meiner Tätigkeiten genau nachvollziehen können.
Zur genaueren Information fordern Sie bitte unter Angabe Ihrer Firmendaten an unser aktuelles Honor- und Dienstleistungsverzeichnis hier an. Für einzelne Auträge kann gebenenfalls ein maximales (Stunden-)Honorar vereinbart werden. Außerdem wird mit Ihnen als Mandant festgelegt für welche Produkte, Sie welches Budget zur Verfügung haben.
Beispielhaft als Richtschnur sind ein Auszug aus meinem Honorar- und Dienstleistungsverzeichnis im folgenden für Sie zusammengestellt: Die Beträge verstehen sich zuzüglich MwSt.
Für KMU-Unternehmen und solche, die in den letzten 5 Jahren noch keine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung getätigt haben ergibt sich über einen Zeitraum von 18 Monaten betrachtet, die Möglichkeit einer nahezu kostenneutralen Schutzrechtsstrategie für das Inland Deutschalnd durch Stellung eines KMU-Patentaktionsantrags. Nähere Infos erhalten Sie von der Kanzlei oder im folgenden. Es gibt somit für diese Sonderfälle eine nahezu kostenfreies Patent- oder Gebrauchsmusterschutzrecht. Das kostenlose Patent oder Gebrauchsmuster ist somit mit gewissen Rahmenbedingungen [72 KB]
in Deutschland Realität.
Die Beträge in Klammern mit Stern (*) beziehen sich bei Stellung eines KMU-Patentaktionsantrags [457 KB]
und Erfüllung der dortigen Voraussetzungen bei einer Rückerstattung nach 18 Monaten ab Einreichungstag. Den KMU-Antrag können Sie hier herunterladen [457 KB]
. Ferner benötigen Sie noch die de-minimis-Erklärung [33 KB]
und die KMU-Einstufungserklärung [77 KB]
. Die Partnererklärung erhalten Sie von uns.
weitere Gebühren
In Verletzungsstreitfällen rechnen wir die Gebühren nach den Gebührentatbeständen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Die hierbei entstehenden Gebühren sind regelmäßig streitwertabhängig.
Unter Eingabe des Streitwertes können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten hier berechnen lassen.
Je nach Streitfall muß, um Kostendeckend zu arbeiten, dieser auch mit einem Stundenhonorar abgerechnet werden. Welche Abrechnungsmethode angewandt wird, wird mit dem Mandanten geklärt.